AGB

  1. Bei Auftragserteilung werden die zur Anfertigung der Werbeflächen erforderlichen Angaben und Unterlagen übergeben oder spätestens 8 Tage nach Auftragserteilung übersandt.
  2. Gehen die Druckunterlagen nicht fristgemäß ein, erfolgt eine Aufforderung, die Druckunterlagen einzureichen. Wenn hiernach die Druckunterlagen weiterhin fehlen, so wird der Text des Inserates nach Ermessen des Auftragnehmers festgelegt und zu den im Auftrag vereinbarten Bedingungen berechnet.
    • Fehler im Text werden unter der Voraussetzung korrigiert, dass der dem Auftraggeber übersandte Korrekturabzug innerhalb einer Prüfungs- und Korrekturfrist von 8 Wochentagen wieder dem Auftragnehmer zugeht, wobei für die Absendung des Korrekturabzuges durch den Auftraggeber der Poststempel entscheidet.
    • Vom Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist gewünschte Änderungen, d. h. die von einer ursprünglichen Vorlage bzw. von der dem Auftragnehmer überlassenen Gestaltung abweichen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet, sofern die Änderung technisch überhaupt noch durchführbar ist.
    • Kommt der Korrekturabzug nicht fristgemäß zum Auftragnehmer zurück, gilt die Werbefläche nach Inhalt und Form zur Produktion freigegeben.
    • Stellt der Auftraggeber keine oder keine exakten fertigen Vorlagen zur Verfügung oder macht er von seiner Korrekturmöglichkeit keinen Gebrauch so ist die Beanstandung einer solchen nach dem vorhandenen Material bzw. nach § 2 veröffentlichten Anzeige ausgeschlossen.
    • Erhält der Auftragnehmer die Werbeunterlagen nicht fristgemäß, können keine Korrekturen mehr berücksichtigt werden.
    • Soweit nicht gesondert schriftlich festgehalten, ist ein bestimmter Ersterscheinungstermin nicht vereinbart. Die Bearbeitungszeit beträgt max. 12 Monate nach Auftragserteilung.
    • ln Rechnung gestellte Beträge sind innerhalb 8 Tagen rein netto fällig. Als Kostensatz bei Rückbelastung des Bankeinzuges werden pauschal EUR 19,--berechnet.
    • b) An die Stelle der Abnahme des Objektes tritt seine vollständige Fertigstellung.
  3. Der Auftragnehmer behält sich vor, im Interesse der Gemeinschaft aller Inserenten eine Werbefläche innerhalb des Objektes anderweitig zu platzieren, sofern dies für den optischen Gesamteindruck des Objektes zweckmäßig ist und die Werbefläche dadurch unverändert bleibt.
  4. Dem Auftraggeber obliegt die Verpflichtung, die ordnungsgemäße Durchführung der Werbung zu überprüfen. Mängelrügen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Wochen ab Rechnungsstellung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich per Einschreiben geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Werbung als ordnungsgemäß durchgeführt. Im Falle berechtigter Mängelrügen bei der Gestaltung der Werbeflächen nach Inhalt, Form und Farbe kann der Auftraggeber bei Fahrlässigkeit eine Herabsetzung des Rechnungsbetrages verlangen. Ein Rücktritt hierbei ist ausgeschlossen.
  5. Drucktechnisch bedingte Farbabweichungen von einer vereinbarten Farbkarte (Vier-Farb-Druckverfahren) berechtigen nicht zu Reklamationen. Im Übrigen sind farbliche Vereinbarungen und farbliche Sonderwünsche nur dann wirksam, wenn diese auf dem Anzeigenauftrag aufgeführt sind.
  6. Kann der Auftraggeber die Forderung in Teilbeträgen bezahlen und kommt er mit einer Teilzahlung ganz oder teilweise länger als 7 Tage in Verzug, wird die jeweilige Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig. Die jeweilige Restforderung ist auch dann zur sofortigen Zahlung fällig, wenn der Auftraggeber bei einer vereinbarten Ratenzahlung die Einzugsermächtigung storniert.
  7. Werbeunterlagen werden -soweit nicht ausdrücklich vereinbart -nur auf Anforderung des Auftraggebers zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet 3 Monate nach Rechnungsstellung.
  8. Soweit vom Auftraggeber keine Mitbewerber namentlich ausgeschlossen sind und vom Auftragnehmer lediglich ein allgemeiner Konkurrenzausschluss zugesagt und schriftlich bestätigt ist, bezieht sich dieser nur auf den Hauptzweck der Firma des Auftraggebers auf evtl. noch in der Werbefläche erwähnte Nebentätigkeiten. Hauptzweck der Firma des Auftraggebers ist im Zweifelsfall derjenige, der groß gedruckt bzw. an erster Stelle steht. Bei nachgewiesenem Verstoß gegen den vereinbarten Konkurrenzausschluss hat der Auftraggeber Anrecht auf einen Preisnachlass. Eine weitere Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
  9. Falls dem Auftragnehmer aus akquisitorischen und produktionstechnisch bedingten Gründen die Produktion des Objektes nicht zugemutet werden kann, bestehen von Seiten des Auftraggebers keinerlei Regressansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.
  10. Kündigt der Auftraggeber vor Vollendung des Werkes, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart (§649,2 BGB).
  11. Unternehmer haben bei sogenannten Haustürgeschäften keine Widerrufsmöglichkeit, da die von ihnen abgeschlossenen Verträge mit ihrer Erwerbstätigkeit in Zusammenhang stehen.
  12. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, den Anzeigenauftrag auf Dritte zu übertragen.
  13. Eine etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Sollte ein Punkt der allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so ist dieser durch eine wirtschaftlich gleichlautende Klausel zu ersetzen.
  14. Gerichtsstand zwischen Kaufleuten, deren Handelsgewerbe nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist 97688 Bad Kissingen.

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